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Allgemeine Mietbedingungen

Allgemeine Vermietbedingungen für Wohnmobile

für die Anmietung eines Wohnmobils werden die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen Inhalt des zwischen der Heruth Reisemobile – nachfolgend “Vermieter” genannt – und Ihnen – nachfolgend “Mieter” genannt – zustande kommenden Vertrages.

1. Vertragsgegenstand

a) Durch den Abschluss des Mietvertrages erhält der Mieter das Recht, das Fahrzeug für die vereinbarte Dauer im vertragsgemäßen Umfang zu nutzen. Der Vermieter erhält dadurch insbesondere den Anspruch auf Zahlung des Mietzinses und sonstiger vertraglich vereinbarter Entgelte.

b) Gegenstand des Vertrages ist nur die Anmietung eines Wohnmobils. Reiseleistungen bzw. eine Gesamtheit von Reiseleistungen (Reise) schuldet der Vermieter nicht. Die gesetzlichen Bestimmungen über den Reisevertrag – insbesondere die §§ 651 a-l BGB – finden keinerlei Anwendung. Der Mieter führt seine Fahrt selbständig durch und setzt das Fahrzeug eigenverantwortlich ein.

c) Bei Ausgabe bzw. Rücknahme des Fahrzeugs ist jeweils ein Übergabe- bzw. Rücknahmeprotokoll vollständig auszufüllen und zu unterzeichnen. Diese beiden Protokolle sind Bestandteile des Mietvertrages.

2. Mindestalter des Mieters, Fahrers, Führerschein

Der Mieter muss mindestens das 23. Lebensjahr vollendet haben. Der Fahrer muss mindestens das 25. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Jahren im Besitz eines für die jeweilige Fahrzeugklasse in Deutschland gültigen Führerscheins, z.B. der Klasse 3, der Klasse B für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3.500 kg oder der Klasse C1 von mehr als 3.500 kg Gesamtgewicht sein. Das Mietfahrzeug darf nur von den im Mietvertrag angegebenen Fahrern – die die vorgenannten Bedingungen erfüllen – geführt werden. Eine Vorlage des Führerscheins durch aller angegebenen Fahrer bei Anmietung und/oder im Zeitpunkt der Übernahme ist Voraussetzung für die Übergabe des Wohnmobils. Kommt es infolge fehlender Vorlage des Führerscheins zu einer verzögerten Übernahme, geht dies zu Lasten des Mieters. Kann weder im vereinbarten Übernahmezeitpunkt noch innerhalb einer angemessenen Nachfrist der Führerschein vorgelegt werden, ist der Vermieter berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Es finden die Stornobedingungen der Ziffer 6b Anwendung. Der Mieter hat für sein Handeln, sowie das aller anderen Fahrer einzustehen.

3. Entgelte

a) Alle genannten Preise enthalten die gültige MwSt. von derzeit 19%.

b) Der Mietpreis richtet sich nach der jeweils bei Vertragsabschluss gültigen Preisliste bzw. nach den Vereinbarungen im Mietvertrag. Kraftstoffkosten, Maut-, Park-, Camping-, Stellplatz- sowie Fährgebühren als auch Bußgelder und sonstige Strafgebühren gehen zu Lasten des Mieters. Eingehende Kostenbescheide, etc. werden zzgl. einer Bearbeitungsgebühr von 40,00 € pro Bescheid an den Mieter weitergeleitet. Das Mietfahrzeug ist vollgetankt zurückzugeben; andernfalls fallen Betankungskosten gemäß Mietvertrag (Stand 2019: 2,50 €/Liter Diesel) an. Durch den Mietpreis sind abgegolten die Kosten des Versicherungsschutzes gemäß Ziff. 4 sowie für Wartung, Ölverbrauch und Verschleißreparaturen, soweit diese nicht auf unsachgemäße Nutzung zurückzuführen sind.

c) Bei der Preisberechnung werden unterschiedliche Saisonzeiten berücksichtigt. Der Tag der Fahrzeugübernahme und der Tag der Rückgabe werden jeweils als ein Miettag berechnet, sofern das Fahrzeug zum vereinbarten Zeitpunkt fristgerecht zurückgegeben wird (siehe auch Ziffer 8g).

d) Bei jeder Anmietung fällt zusätzlich eine einmalige saisonabhängige Servicepauschale von 119,00 € / 129,00 € an. Diese beinhaltet folgendes: Check-in mit professioneller Fahrzeugeinweisung, 1 Fl. Propangas 11 kg, Wassertank gefüllt, Wasserschlauch, Kabeltrommel, CEE Adapterstecker, Warnwesten, Außenreinigung nach Rückkehr, Fahrzeug vollgetankt, gewartet und betriebsbereit.

e) Kommt der Mieter entsprechend den gesetzlichen Voraussetzungen in Zahlungsverzug, beträgt der Verzugszins 6 % über dem Basiszinssatz. Soweit das Konto des Mieters keine Deckung aufweist oder der Mieter dem Lastschrifteinzug gegenüber seinem kontoführenden Institut widerspricht, ist der Vermieter berechtigt, die ihm entstandenen Kosten dem Kunden in Rechnung zu stellen, es sei denn der Mieter weist nach, dass dem Vermieter kein oder ein geringerer Aufwand und/oder Schaden entstanden ist. Wird bei Verzug des Mieters die Beauftragung eines Inkassounternehmens oder eine Anfrage beim Einwohnermeldeamt erforderlich, so hat der Mieter innerhalb der rechtlichen Vorgaben auch die dadurch entstehenden Kosten zu tragen. Darüber hinaus kann der Mieter von weiteren Anmietungen bei dem Vermieter ausgeschlossen wer- den.

4. Versicherungsschutz

a) Das Mietfahrzeug ist gemäß den geltenden allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) wie folgt versichert:

Haftpflichtversicherung gegenüber Dritten mit 100 Mio. € pauschal Deckung für Sach- und Vermögensschäden, für Personenschäden bis maximal 12 Mio. €.

b) Haftungsfreistellung nach den Grundsätzen eines Teilkasko- / Vollkaskoschutzes mit einem Selbstbehalt von 1.500,00 / 1.500,00 €, pro Schadenfall, soweit die Bedingungen keine volle Haftung des Mieters vorsehen, insbesondere entsprechend Ziff. 13 dieser Vermietbedingungen.

5. Reservierung, Kaution, Zahlungsbedingungen

a) Kreditkartenzahlung ist nicht möglich.

b) Reservierungen sind nur nach schriftlicher Reservierungsbestätigung durch den Vermieter verbindlich. Mit der schriftlichen Reservierungsbestätigung erhält der Mieter den Anspruch auf ein Wohnmobil in der gebuchten Fahrzeugkategorie, soweit nach Ziff. 9 nicht die Stellung eines Ersatzfahrzeuges zulässig ist. Auf einen spezifischen Grundriss besteht kein Anspruch.

c) Nach Erhalt der schriftlichen Reservierungsbestätigung ist innerhalb von 14 Tagen (Zahlungseingang) eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Gesamtmietpreises, max. jedoch 300,00 € auf das in der Reservierungsbestätigung genannte Konto des Vermieters zu überweisen. Der Vermieter kann im Falle nicht fristgerechter Zahlung nach Mahnung und fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist zur Nacherfüllung, vom Vertrag zurückzutreten. Es finden die Stornobedingungen der Ziffer 6b Anwendung.

d) Der restliche Mietpreis muss bis spätestens 14 Tage vor Mietbeginn auf dem Konto des Vermieters eingegangen sein. Der Vermieter kann im Falle nicht fristgerechter Zahlung nach Mahnung und fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist zur Nacherfüllung, vom Vertrag zurückzutreten. Es finden die Stornobedingungen der Ziffer 6b Anwendung.

e) Die Kaution in Höhe von 1.500,00 € ist bei Fahrzeugübernahme in bar zu leisten, oder muss zusammen mit dem restlichen Mietpreis bis spätestens 14 Tage vor Mietbeginn auf dem Konto des Vermieters gebührenfrei für den Empfänger eingegangen sein.

f) Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 14 Tage bis zum Anmietdatum) werden Kaution und Mietpreis sofort fällig.

g) Bei ordnungsgemäßer und vertragsgemäßer Rückgabe des Fahrzeugs sowie nach erfolgter Mietvertragsendabrechnung wird die Kaution zurückerstattet. Alle anfallenden Zusatzaufwendungen und Kosten (z.B. Reinigungskosten, Toilettenreinigung, Betankungskosten, Schäden …) werden bei Rückgabe des Fahrzeugs mit der Kaution verrechnet, sofern diese durch den Mieter zu tragen sind. Infolge eines Schadensereignisses anfallende Reparaturkosten kann der Vermieter auf Basis eines Kostenvoranschlages abrechnen. Bis zur abschließenden Klärung der Höhe der Kosten und der Kostentragungslast hat der Vermieter das Recht die Kaution zurückzubehalten.

6. Rücktritt und Umbuchung

a) Es wird darauf hingewiesen, dass ein allgemeines gesetzliches Rücktrittsrecht bei Mietverträgen nicht vorgesehen ist. Der Vermieter räumt dem Mieter allerdings ein vertragliches Rücktrittsrecht im nachfolgend beschriebenen Umfang ein.

Bei Rücktritt von der verbindlichen Reservierung werden folgende Stornogebühren fällig:

5 % des Mietpreises bis zum 100. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn; mindestens jedoch 50 € / Reservierung 10 % des Mietpreises vom 99. bis 61. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn

20 % des Mietpreises vom 60. bis 30. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn 40 % des Mietpreises vom 29. bis 15. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn 60 % des Mietpreises vom 14. bis 8. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn 70 % des Mietpreises ab dem 7. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn 80 % des Mietpreises am Tag des vereinbarten Mietbeginns.

Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Vermieter. Eine Nichtabnahme/-abholung gilt als RücktrittZur Absicherung des Stornorisikos wird der Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung empfohlen.

b) Soweit freie Kapazitäten innerhalb des Kalenderjahres bei der in der Reservierungsbestätigung genannten Anmietstation vorhanden sind, ist eine Umbuchung bis 14 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn ohne Aufpreis möglich, sofern die vereinbarte Mietdauer nicht unterschritten wird. Eine Reduzierung des Mietzeitraumes nach erfolgter Buchung ist nicht möglich. Dies kommt einer Stornierung mit anschließender Neubuchung gleich und unterliegt somit der Stornokostenregelung unter Ziffer 6a.

c) Die Gestellung eines Ersatzmieters ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Vermieters möglich. Dieser kann die Zustimmung nur aus berechtigten Gründen verweigern.

d) Es bleibt dem Mieter unbenommen nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nur in geringerer Höhe entstanden ist.

7. Rauchverbot, Mitnahme von Tieren

a) Das Rauchen ist in unseren Fahrzeugen nicht gestattet.

b) Die Mitnahme von Tieren ist in unseren Mietfahrzeugen generell untersagt.

c) Bei Zuwiderhandlung stellen wir Ihnen Kosten in Höhe von € 1.000,00 für eine spezielle Ozon-Reinigung in Rechnung.

8. Fahrzeugübergabe und -rückgabe, Mängelanzeige, Abtretungsverbot

a) Das Fahrzeug ist zu dem jeweils vereinbarten Termin – Abholung 14 – 18 Uhr, Rückgabe 08 – 12 Uhr  – an der im Vertrag benannten Wohnmobilstation des Vermieters zu übernehmen und zurück zu geben.

b) Bei Fahrzeugübergabe sind der gültige Personalausweis und Führerschein im Original vorzulegen.

c) Der Mieter verpflichtet sich gemeinsam mit dem Vermieter, bzw. der Vermietstation bei Fahrzeugübernahme das Mietfahrzeug auf seinen schadenfreien Zustand sowie auf die richtige Angabe des Tankstandes und sonstiger Füllstände, auf die Angabe zur Sauberkeit und auf das Vorhandensein von Zubehör und Umweltplakette hin zu überprüfen. Die durch den Mieter festgestellten Schäden, Fehlteile, Verschmutzungen und ungenügende Füllstände sind vor Fahrtantritt gegenüber der Vermietstation anzuzeigen und werden durch die Vermietstation auf dem Übergabeprotokoll vermerkt. Nach Mietbeginn festgestellte Mängel am Mietfahrzeug oder seiner Ausstattung hat der Mieter unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Der Mieter kann Ansprüche jedweder Art nicht geltend machen, wenn die solche Ansprüche begründenden Mängel, nicht im Übergabeprotokoll schriftlich detailliert festgehalten sind.

d) Vor der Fahrzeugübergabe erfolgt eine ausführliche Fahrzeug-Einweisung. Der Vermieter kann die Übergabe des Fahrzeugs vorenthalten bis die Fahrzeug-Einweisung abgeschlossen ist. Durch den Mieter verantwortete Übergabeverzögerungen und Kosten gehen zu Lasten des Mieters.

e) Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt von innen gereinigt und in protokolliertem Zustand (lt. Übergabeprotokoll) an der vertraglich vereinbarten Station zurückzugeben. Selbst- bzw. fremdverschuldete Schäden sind dem Vermieter anzuzeigen.

f) Hat der Mieter bei Rückgabe des Fahrzeugs die Toilette nicht geleert und/oder nicht gereinigt, wird eine Pauschale in Höhe von 150,00 € berechnet. Der Nachweis, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger ist, bleibt dem Mieter unbenommen. Ist das Fahrzeug bei Rückgabe innen nicht oder ungenügend gereinigt, werden dem Mieter darüber hinaus Reinigungskosten nach Zeit und Aufwand berechnet, eine Komplettreinigung wird mit einer Pauschale in Höhe von 150,00 € berechnet. Der Nachweis, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger ist, bleibt dem Mieter unbenommen.

g) Beschädigte bzw. fehlende Gegenstände werden dem Mieter berechnet, sofern dieser die Beschädigung oder den Verlust zu vertreten hat.

h) Gibt der Mieter das Fahrzeug nach Ablauf der vereinbarten Nutzungsdauer nicht oder nicht zum vereinbarten Zeitpunkt an den Vermieter zurück, ist dieser berechtigt für den über die Vertragsdauer hinausgehenden Zeitraum der Vorenthaltung ein Nutzungsentgelt in Höhe des vereinbarten Mietzinses zu verlangen. Darüberhinausgehende Schadensersatzansprüche des Vermieters bleiben davon unberührt. Nach Ablauf der vereinbarten Nutzungsdauer haftet der Mieter in vollem Umfang nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.

i) Eine Verlängerung der Mietzeit ist nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters in Textform möglich. Die Berechtigung zur Nutzung des Mietfahrzeuges erstreckt sich nur auf die vereinbarte Nutzungsdauer. Eine Fortsetzung des Gebrauchs nach Ablauf der Mietzeit führt auch ohne ausdrücklichen Widerspruch des Vermieters grundsätzlich nicht zu einer Verlängerung des Mietvertrages. Die Regelung des § 545 BGB findet ausdrücklich keine Anwendung.

j) Rückgaben des Fahrzeugs vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit haben keine Verringerung der vereinbarten Miete zur Folge, es sei denn, das Fahrzeug kann anderweitig vermietet werden.

k) Kann das gebuchte Fahrzeug nicht zur Verfügung gestellt werden, behält sich der Vermieter das Recht vor, ein in Größe und Ausstattung vergleichbares Fahrzeug bereit- zustellen. Sollte ein kleineres Fahrzeug angeboten und akzeptiert werden, wird die Mietpreisdifferenz zwischen den beiden Fahrzeugen erstattet.

l) Der Vermieter ist berechtigt, das Fahrzeug vor Ablauf der vereinbarten Nutzungsdauer unter fristloser Kündigung des Mietvertrages zurück zu verlangen. Hierfür muss ein wichtiger Grund vorliegen. Das Recht des Mieters zur außerordentlichen Kündigung im Falle eines wichtigen Grundes bleibt hiervon unberührt.

m) Kommt der Mieter seiner Rückgabeverpflichtung auch nach einer weiteren ausdrücklichen Rückgabeaufforderung nicht nach bzw. ist für den Vermieter nicht erreichbar, behält sich der Vermieter vor, Strafanzeige zu erstatten. Hierdurch entstehende Kosten sind durch den Mieter zu tragen, es sei denn, er hat den Verstoß gegen die Rückgabeverpflichtung nicht zu vertreten.

9. Ersatzfahrzeug

a) Kann das Fahrzeug in der gebuchten Fahrzeugkategorie im Zeitpunkt der Übergabe nicht bereitgestellt werden, behält sich der Vermieter das Recht vor, ein in Größe und Ausstattung vergleichbares oder größeres Fahrzeug bereitzustellen. Dadurch entstehen dem Mieter keine zusätzlichen Mietkosten. Eine Kündigung des Mieters nach § 543 Abs.2 Nr. 1BGB ist für diese Fälle ausgeschlossen, es sein denn die Stellung eines Ersatzfahrzeuges schlägt fehl, verzögert sich unangemessen oder wird durch den Vermieter verweigert. Hierdurch entstehende höhere Nebenkosten, wie Fähr- oder Mautgebühren sowie Betriebskosten gehen zu Lasten des Mieters. Soweit berechtigte Interessen des Mieters entgegenstehen, kann er die Annahme eines größeren Fahrzeuges als vertragsgemäße Leistung ablehnen.

b) Akzeptiert der Mieter ein verfügbares Ersatzfahrzeug in einer kleineren Fahrzeugkategorie, erstattet der Vermieter die sich ergebende Preisdifferenz zwischen den beiden Fahrzeugkategorien.

c) Wird das Fahrzeug durch das Verschulden des Mieters zerstört oder ist absehbar, dass die Nutzung durch einen Umstand eingeschränkt oder unmöglich wird, den der Mieter zu vertreten hat, kann der Vermieter die Stellung eines Ersatzfahrzeuges verweigern. Eine Kündigung des Mieters nach § 543 Abs.2 Nr. 1 BGB ist in diesem Fall aus- geschlossen.

10. Obliegenheiten des Mieters

a) Das Fahrzeug darf – ausgenommen in Notfällen – nur vom Mieter selbst bzw. dem/n im Mietvertrag angegebenen Fahrer(n) geführt werden. Der Mieter muss persönlich bei der Abholung des Mietfahrzeuges erscheinen. Der Mieter ist verpflichtet, die Namen und Anschriften aller Fahrer des Fahrzeuges dem Vermieter bekannt zu geben und von diesen eine Kopie des Führerscheins und Personalausweis zu hinterlegen.

b) Der Mieter verpflichtet sich vor Überlassung des Mietfahrzeuges an einen weiteren Fahrer zu prüfen, ob sich dieser im Zeitpunkt der Nutzung in einem fahrtüchtigen Zustand und im Besitz der erforderlichen und gültigen Fahrerlaubnis befindet und keinem Fahrverbot unterliegt. Des Weiteren hat der Mieter die Pflicht, den Fahrer über die Geltung und den Inhalt der Allgemeinen Vermietbedingungen zu informieren.

c) Das Mietfahrzeug ist schonend und sachgemäß zu behandeln (hierzu gehört insbesondere die Kontrolle des Öl- und Wasserstandes sowie des Reifendruckes, Verwendung des vorgeschriebenen Kraftstoffes), ordnungsgemäß und den Vorgaben entsprechend zu bedienen sowie jeweils ordnungsgemäß zu verschließen. Das Lenkrad- schloss muss beim Verlassen des Fahrzeuges eingerastet sein. Der Mieter hat beim Verlassen des Fahrzeuges die Fahrzeugschlüssel und die Fahrzeugpapiere an sich zu nehmen und für Unbefugte unzugänglich aufzubewahren. Die für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften, Zuladungsbestimmungen, Fahrzeugabmessungen (Höhe, Breite) und technischen Regeln sind zu beachten. Der Mieter verpflichtet sich, regelmäßig zu überprüfen, dass sich das Mietfahrzeug in verkehrssicherem Zustand befindet.

d) Es ist untersagt, das Fahrzeug u.a. zu verwenden:

– zur Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests;

– zur Beförderung von explosiven, leicht entzündlichen, giftigen, radioaktiven oder sonst gefährlichen Stoffen;

– zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind;

– zur Weitervermietung oder Leihe;

– zu Zwecken, die einer übermäßigen Beanspruchung des Fahrzeuges führen;

– zum Aufenthalt und Übernachten auf Musik-Festivals jeglicher Art;

– zur gewerblichen Personen- oder Fernverkehrsbeförderung;

– für Fahrschulübungen, Geländefahrten;

– für Nutzungen, die über den vertraglichen Gebrauch hinausgehen, insbesondere auf nicht zum Befahren vorgesehenen Gelände, Straßen und Plätzen.

e) Fahrten in Kriegsgebiete sind unzulässig. Fahrten in europäischen Ländern sind grundsätzlich zulässig, es sein denn, es handelt sich um Fahrten nach Russland, Bulgarien, Rumänien, Türkei, Island, Grönland, Kanarische Inseln, Madeira oder Azoren. Ausnahmen von diesen Vorgaben bedürfen der ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Über Verkehrsvorschriften, Gesetze, Beschränkungen und Mautanmeldung der während der Mietdauer besuchten Länder sowie der Transitländer hat sich der Mieter/Fahrer eigenständig zu informieren und die jeweils geltenden Verkehrsvorschriften einzuhalten.

f) Reparaturen, die notwendig werden, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs wiederherzustellen, dürfen vom Mieter bis zu einer Höhe von 150 € ohne Nachfrage beim Vermieter bei einer Fachwerkstatt in Auftrag gegeben werden. Im Übrigen dürfen Reparaturen nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Einwilligung des Vermieters in Auftrag gegeben werden.

Die Erstattung der dadurch angefallenen und genehmigten Reparaturkosten leistet der Vermieter nur gegen Vorlage entsprechender Nachweise und Belege im Original (Mwst. ausgewiesen), so- fern der Mieter nicht für den der Reparatur zugrunde liegenden Defekt den Vorgaben der Vermietbedingungen entsprechend haftet. Darüber hinaus ist für die Erstattung die Vorlage der Austauschteile/Altteile erforderlich, sofern es sich um Garantieteile handelt (Batterien, Wechselrichter, Ladegerät, Wasserpumpe). Im Übrigen hat der Mieter die Pflicht, die Austauschteile/Altteile dem Vermieter vorzulegen, sofern sie für ihn verfügbar waren und der Rücktransport zumutbar ist.

g) Der Mieter darf an dem Fahrzeug keine technischen Veränderungen vornehmen. Der Mieter ist nicht dazu befugt, das Fahrzeug optisch zu verändern, insbesondere mit Lackierungen, Aufklebern oder Klebefolien zu versehen.

h) Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter eine Änderung seiner Rechnungsanschrift nach Abschluss des Mietvertrages und bis zur vollständigen Abwicklung des Mietverhältnisses unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen. Daneben verpflichtet sich der Mieter, den Namen und die Adresse eines berechtigten oder unberechtigten Fahrers des Fahrzeuges mitzuteilen, sofern der Vermieter an der Offenlegung ein berechtigtes Interesse hat, insbesondere bei Schadenfällen des Fahrers.

i) Die Mitnahme von Kindern unter 12 Jahren ist nur zulässig mit amtlich genehmigten und nach Größe, Alter und Gewicht gewählten Kindersitz (§21 StVO) auf dazu geeigneten und zugelassenen Sitzplätzen.

j) Bei jeglichen Zuwiderhandlungen kann der Mieter von weiteren Anmietungen bei dem Vermieter ausgeschlossen werden.

11. Verhalten bei Unfall oder Schadensfall

Der Mieter / Fahrer hat nach einem Unfall oder bei einem Brand-, Entwendungs-, Wild- oder sonstigem Schaden unverzüglich die Polizei hinzuzuziehen und den Vermieter zu verständigen. Der Mieter/Fahrer darf sich solange nicht vom Unfallort entfernen, bis er seiner Pflicht zur Aufklärung des Geschehens und zur Feststellung der erforderlichen Tatsachen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben nachgekommen ist. Das strafrechtlich sanktionierte Verbot des unerlaubten Entfernens vom Unfallort im Sinne von § 142 Strafgesetzbuch-StGB ist zu beachten. Sollte die Polizei die Unfallaufnahme verweigern, so hat der Mieter dies gegenüber dem Vermieter nachzuweisen. Dies gilt auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Daneben hat der Mieter den Vermieter unverzüglich über alle Einzelheiten des Unfalls oder Schadenereignisses, auch bei geringfügigen Schäden, schriftlich – unter Verwendung des bei den Fahrzeugpapieren befindlichen Unfallberichts, der in allen Punkten sorgfältig auszufüllen ist – zu informieren, sodass der Vermieter seiner Anzeigepflicht gegenüber dem Versicherer sofort nachkommen kann. Der Unfall-/Schadensbericht muss insbesondere Namen und Anschriften der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen, sowie amtliche Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten. Schadenersatzansprüche anderer Unfallbeteiligter dürfen nicht anerkannt werden. Sonstige Beschädigungen oder besondere Vorkommnisse, die im Zusammenhang mit dem Fahrzeug stehen, sind ebenfalls unverzüglich, spätestens bei der Rückgabe dem Vermieter mitzuteilen.

12. Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet für alle Schäden, soweit Deckung im Rahmen der für das Fahrzeug abgeschlossenen Versicherungen besteht. Für durch Versicherungen nicht gedeckte Schäden beschränkt sich die Haftung des Vermieters bei Sach- und Vermögensschäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, es sei denn, der Vermieter hat vertragswesentliche Pflichten verletzt. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten von Mitarbeitern des Vermieters, gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Vermieters. Die Sachmängelhaftung für Abhilfe- und Mietminderungsansprüche ist auf maximal dreimal den Tagesmietpreis begrenzt. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für eine gesetzlich vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters oder für die Haftung aus einer vertraglich übernommenen verschuldensunabhängigen Garantie sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit durch den Vermieter, einem gesetzlichen Vertreter oder einem Erfüllungsgehilfen des Vermieters. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Gegenstände und Sachen, die bei Rückgabe des Mietfahrzeuges zurückgelassen / vergessen werden.

13. Haftung des Mieters

a) Der Mieter haftet dem Vermieter für Fahrzeugschäden, Fahrzeugverlust und darüberhinausgehende Schäden des Vermieters aufgrund der Verletzung von Vertragspflichten, soweit der Mieter oder ein berechtigter Fahrer (Ziffer 10a) den Schaden oder Verlust zu vertreten hat, nach den folgenden Bestimmungen:

b) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Mieter während der vereinbarten Nutzungsdauer lediglich bis zum vertraglich vereinbarten Selbstbehalt, pro Schadensfall, soweit diese Bedingungen keine weitergehende Haftung anordnen. Kommt der Mieter mit der Rückgabe des Fahrzeuges in Verzug, haftet er ab Eintritt des Verzuges entsprechend den gesetzlichen Vorgaben uneingeschränkt für alle hieraus entstandenen Schäden.

c) Die Haftungsbeschränkung auf den vertraglich vereinbarten Selbstbehalt gilt nicht für vom Mieter vorsätzlich verursachte Schäden. In diesem Fall haftet der Mieter in voller Schadenshöhe. Für den Fall, dass der Mieter den Schadensfall während der vereinbarten Nutzungsdauer grob fahrlässig herbeiführt, haftet der Mieter dem Vermieter gegenüber in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens. Ebenfalls gilt die Haftungsbeschränkung auf den vertraglich vereinbarten Selbstbehalt nicht, sofern der Mieter eine Verletzung der in den Ziffern 2. (Mindestalter des Fahrers), 8. (Fahrzeugübergabe und Fahrzeugrückgabe), 10. b, c, d, e, f g (Obliegenheiten), 11. (Verhalten bei Unfall oder Schadensfall) geregelten Vertragspflichten vorsätzlich begeht. In diesen Fällen haftet der Mieter in voller Schadenhöhe für alle von ihm zu vertretenden Schäden. Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung der genannten Vertragspflichten während der vereinbarten Nutzungsdauer haftet der Mieter dem Vermieter gegenüber in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens. Die Beweislast für das Nichtvorliegen grober Fahrlässigkeit trägt der Mieter. Die Haftungsbeschränkung entfällt nicht, wenn die Verletzung der Vertragspflicht weder Einfluss auf den Schadenseintritt oder auf die Feststellung des Schadens sowie auf das Vorliegen der Voraussetzungen der Gewährung der Haftungsbeschränkung hat. Dies gilt nicht im Falle arglistigen Verhaltens. Für einen unberechtigten Fahrer

des Fahrzeuges gilt die vertragliche Haftungsfreistellung nicht. Brems-, Betriebs- und Bruchschäden sind keine Unfallschäden, eine Haftungsfreistellung gem. Ziffer 4b greift hier nicht, dies gilt insbesondere für Schäden, die durch das Verrutschen der Ladung bzw. von Ausrüstungsgegenständen oder das Befahren von unwegsamem Gelände zurückzuführen sind.

d) Nach Ablauf der vereinbarten Nutzungsdauer haftet der Mieter in vollem Umfang nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.

e) Mehrere Mieter haften als Gesamtschuldner.

f) Der Mieter verpflichtet sich, den Vermieter für alle während der Nutzung des Mietfahrzeuges anfallenden Gebühren, Abgaben, Bußgelder und Strafen, die er zu vertreten hat, in vollem Umfang von der Haftung freizustellen. Eingehende Kostenbescheide, etc. werden zzgl. einer Bearbeitungsgebühr von bis zu 25,00 € pro Bescheid an den Mieter weitergeleitet, es sei denn, der Mieter weist nach, dass dem Vermieter kein oder ein geringerer Aufwand und/oder Schaden entstanden ist.

g) Solange die Schuldfrage ungeklärt ist, ist der Vermieter berechtigt, die Kaution zurückzubehalten.

14. Verjährung

a) Der Mieter muss offensichtliche Mängel an dem Mietfahrzeug unverzüglich dem Vermieter schriftlich anzeigen. Für die Einhaltung der Unverzüglichkeit kommt es auf die rechtzeitige Absendung der Anzeige durch den Mieter an. Sofern der Vermieter infolge der Unterlassung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, sind Ansprüche des Mieters nur möglich, sofern ihn kein Verschulden trifft.

b) Alle vertraglichen Ansprüche des Mieters verjähren innerhalb von 12 Monaten, gerechnet ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, es sei denn, es handelt sich um Schäden durch die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Mieters oder um Fälle, in denen der Vermieter , ein gesetzlicher Vertreter oder ein Erfüllungsgehilfe den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Wurden vom Mieter Ansprüche geltend gemacht, so wird die Verjährung bis zu dem Tage gehemmt, an dem der Vermieter die Ansprüche schriftlich zurückweist.

c) Schadensersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderung und Verschlechterung der Mietsache verjähren frühestens nach Ablauf von 12 Monaten, beginnend grundsätzlich mit der Rückgabe des Fahrzeuges an die vereinbarte Vermietstation. Sofern der Unfall polizeilich aufgenommen wurde, werden Schadenersatzansprüche des Vermieters gegen den Mieter erst fällig, wenn der Vermieter Gelegenheit zur Einsichtnahme in die Ermittlungsakte hatte. Der Lauf der Verjährungsfrist beginnt jedoch spätestens 6 Monate nach Rückgabe des Mietfahrzeugs. Der Vermieter ist verpflichtet, sich unverzüglich und nachdrücklich um Akteneinsicht zu bemühen und den Mieter über den Zeitpunkt der Akteneinsicht unverzüglich zu unterrichten.

15. Allgemeine Bestimmungen

a) Sofern der Unterzeichner des Mietvertrages sich nicht ausdrücklich als Vertreter des Mieters bezeichnet, haftet er neben der Person, Firma oder Organisation, für die er den Mietvertrag abgeschlossen hat, persönlich als Gesamtschuldner.

b) Die Aufrechnung ist mit Ausnahme von unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen ausgeschlossen.

c) Der Vermieter ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen Dritter zu bedienen.

d) Die Abtretung von Ansprüchen aus dem Mietvertrag an Dritte ist ausgeschlossen, ebenso die Geltendmachung solcher Ansprüche in eigenem Namen.

16. Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung

a) Der Vermieter erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mieters/Fahrers zum Zwecke der Abwicklung des Mietvertrages als verantwortliche Stelle im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes.

b) Eine Übermittlung dieser Daten kann zu Vertragszwecken zwischen dem Vermieter und an andere beauftragte Dritte (z. Bsp. Inkassounternehmen) erfolgen.

c) Der Vermieter darf die Daten an Dritte, die ein berechtigtes Interesse haben, weitergeben, wenn:

– die bei der Anmietung gemachten Angaben in wesentlichen Punkten unrichtig sind

– das gemietete Fahrzeug nicht innerhalb 24 Stunden nach Ablauf der gegebenenfalls verlängerten Mietzeit zurückgegeben wird

– Mietforderungen im gerichtlichen Mahnverfahren geltend gemacht werden müssen

– vom Mieter gegebene Schecks nicht eingelöst oder Wechsel protestiert werden.

d) Darüber hinaus kann eine Übermittlung personenbezogener Vertragsdaten an zuständige Behörden erfolgen, sofern dies zur Wahrung berechtigter Interessen des Vermieters oder zur Verfolgung von Straftaten erforderlich ist und kein Grund für die Annahme besteht, dass der Mieter/Fahrer ein schütz würdiges Interesse am Ausschluss der Übermittlung hat.

e) Der Vermieter kann beim Mieter erhobene personenbezogene Daten auch zu Marktforschungs- und Werbezwecken im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten nutzen (z. Bsp. E-Mail Newsletter), sofern dies der Mieter nicht explizit ausschließt.

f) Der Vermieter hat einen Teil seiner Mietfahrzeugflotte mit einem modernen, satellitengestützten Ortungssystem ausgestattet. Dieses System erlaubt es, die Positionsdaten des jeweiligen Fahrzeuges festzustellen und das Fahrzeug im Alarmfall (Diebstahl, Raub, Sabotage, Verstoß gegen Einreisebeschränkungen) zu orten und stillzulegen. Sofern dabei personenbeziehbare Daten erhoben werden, nutzt der Vermieter diese ausschließlich zum Zwecke der Ortung und Stilllegung des Fahrzeugs.

17. Schlussbestimmungen

a) Erfüllungsort ist der Sitz des Vermieters oder der vereinbarten Vermietstation.

b) Alle Änderungen der allgemeinen Vermietbedingungen und zusätzliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform beider Parteien, sofern sie mündliche Vereinbarungen im Vorfeld und im Zeitpunkt des Vertragsschlusses betreffen. Erklärungen Dritter haben keinen Einfluss, insbesondere keine bindende Wirkung auf das Mietverhältnis zwischen Vermieter und Mieter.

c) Für den zwischen dem Vermieter und dem Mieter zustande gekommenen Vertrag gilt ausschließlich deutsches Recht. Vorrangig gelten die Bestimmungen des Mietvertrages, ergänzend und hilfsweise gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

d) Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksam gewordenen Bestimmungen müssen so umgedeutet werden, dass ihr Zweck in wirksamer Weise erfüllt werden kann. Zwingende Vorschriften bleiben unberührt und gelten als solche vereinbart.

e) Ist der Mieter ein Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz des Vermieters für alle Ansprüche, die sich aus oder aufgrund dieses Vertrages ergeben, vereinbart. Gleiches gilt gegenüber Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb von Deutschland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

f) Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG):

Wir nehmen nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz teil.

g) Neben den allgemeinen Vermietbedingungen gelten zusätzlich unser Merkblatt Vermietung und unsere Reinigungsstandards für Reisemobile.

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Stand: 31.01.2019

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erstklassige Kühlleistung – der Fahrzeuginnenraum wird in Rekordzeit herunter­gekühlt, hervorragende Energieeffizienz – weniger Stromverbrauch

Vorzelt-Außensteckdose, inkl. 230-V-Ausgang, SAT- / TV-Anschluss (modellabhängig), vorgegebene Einbauplätze

Die Außenwand Vorzelt-Anschluss Steckdose kann an der Außenseite Ihres Caravans oder Wohnmobils angebracht werden. Die Außenwandsteckdose hat volgende Anschlüsse: 230 Volt, 12 Volt, TV-Koax und Satelliten-F-Stecker.

Mobiles, faltbares Solarpanel 200Wp mit MPPT Laderegler 15A, mit Bluetooth Schnittstelle und Außenanschluß über Außensteckdose

Die starke mobile Lösung mit integrierten USB Ladeport

Solar-Komplettanlage inkl. Solarfernanzeige 110 Wp, (modellabhängig) in Verbindung mit Autarkpaket

Einbauset, das alles beinhaltet, was benötigt wird, um eine Solaranlage für ein Reisefahrzeug aufzubauen.

Autarkpaket mit LiFePO4 Akku 12,8V 55Ah

mit vollwertigem integriertem BMS und Bluetooth Überwachung

Autarkpaket inkl. Laderegler, Batterie (AGM, 92Ah), und Batteriekasten

Autarkie-Bausatz für unabhängiges Camping

Vorbereitung für Autarkpaket inkl. Laderegler mit Booster, Batteriesensor und Batteriekasten

Die Vorbereitung für Autarkie-Bausatz für unabhängiges Camping

Dachmarkise, 400 bis 500 Länge, in den Tuchfarben mystic grau oder saphir blau (modellabhängig), elektrisch

kompakte Gelenkarm-Markise zur Dachmontage, Frontprofil mit Entwässerungssystem für Regen

Dachmarkise, 260 bis 375 Länge, in den Tuchfarben mystic grau oder saphir blau (modellabhängig), elektrisch

kompakte Gelenkarm-Markise zur Dachmontage, Frontprofil mit Entwässerungssystem für Regen

Dachmarkise, 260 bis 375 Länge, in den Tuchfarben mystic grau oder saphir blau (modellabhängig)

kompakte Gelenkarm-Markise zur Dachmontage, Frontprofil mit Entwässerungssystem für Regen

Rauchmelder

Feuer und Kohlenmonoxid (CO). Die Wahrscheinlichkeit, dass im Wohnwagen oder Wohnmobil ein Feuer ausbricht ist relativ gering, dennoch ist es sehr wichtig potentielle Gefahrenquellen zu kennen und entsprechende Vorsichtsmaßnahmen zu treffen.

Thule Wandmarkise, 400 bis 500 Länge, in den Tuchfarben mystic grau oder saphir blau (modellabhängig), elektrisch

optimale Stabilität und Tuchspannung durch integrierte Spannarme (ab Markisenlänge 4 m), optional auch für Markisen mit Länge 3 und 3,5 m erhältlich

Thule Wandmarkise, 260 bis 350 Länge, in den Tuchfarben mystic grau oder saphir blau (modellabhängig), elektrisch

optimale Stabilität und Tuchspannung durch integrierte Spannarme (ab Markisenlänge 4 m), optional auch für Markisen mit Länge 3 und 3,5 m erhältlich

Thule Wandmarkise, 400 bis 500 Länge, in den Tuchfarben mystic grau oder saphir blau (modellabhängig)

optimale Stabilität und Tuchspannung durch integrierte Spannarme (ab Markisenlänge 4 m), optional auch für Markisen mit Länge 3 und 3,5 m erhältlich

Thule Wandmarkise, 260 bis 350 Länge, in den Tuchfarben mystic grau oder saphir blau (modellabhängig)

Optimale Stabilität und Tuchspannung durch integrierte Spannarme (ab Markisenlänge 4 m), optional auch für Markisen mit Länge 3 und 3,5 m erhältlich

Thule Sackmarkise, 400 bis 550 Länge, (modellabhängig)

Hochwertige Taschen-Markise mit benutzerfreundlichem Aufbausystem, das sowohl schnellen Aufbau als auch hohe Stabilität gewährleistet. Die Markise wird einfach in die vorhandene Vorzeltleiste eingezogen und per Hand ausgerollt.

Thule Sackmarkise, 260 bis 375 Länge, in den Tuchfarben mystic grau oder saphir blau (modellabhängig)

Hochwertige Taschen-Markise mit benutzerfreundlichem Aufbausystem, das sowohl schnellen Aufbau als auch hohe Stabilität gewährleistet. Die Markise wird einfach in die vorhandene Vorzeltleiste eingezogen und per Hand ausgerollt.

Heckfahrradträger, auf Anfrage, modellabhängig

Fahrradträger speziell für die Anbringung an die Heckwand von Wohnwagen

Fahrradträger E-Bike, für Deichsel, 2 Fahrräder, Nutzlast 50 kg, (modellabhängig)

Mit kleineren Maßen zur Anbringung an kürzere Deichseln ist mit der Rail Plus Schiene für E-Bikes ausgestattet. Durch den schnellen Abklappmechanismus des Bügels kann der Deichselkasten auch mit montierten Fahrrädern geöffnet werden. Bei Anbringung an der Standarddeichsel muss nicht gebohrt werden.

Auflastung & Ablastung des Wohnwagen

Fahrradträger für 2 Fahrräder auf der Deichsel

Die Kompakte Variante für standardmäßige, aber auch breitere Wohnwagen und die AL-KO Wohnwagendeichsel. Oberteil leicht abschwenkbar, um den Deichselkasten zu öffnen. Keine Bohrungen erforderlich. Komplett für 2 Fahrräder. Zum Öffnen des Deichselkastens müssen die Fahrräder abmontiert werden.

Gas-Außensteckdose

Ein Gasanschluss an der Wohnmobil- oder Wohnwagen Außenwand ermöglicht es, auch ohne direkten Anschluss an einer Gasflasche oder -kartusche, einen Grill auf dem Campingplatz zu betreiben.

Kohlenmonoxidwarnmelder 

Kohlenmonoxid (CO) ist ein extrem gefährliches geschmackloses, farb- und geruchloses Gas und kann vom Menschen nicht wahrgenommen werden. Nicht umsonst ist in Reisemobilen eine Zwangsbelüftung vorgeschrieben. Sie sorgt dafür, dass der Gehalt an Kohlendioxid ein gefährlich werden­des Maß nicht erreicht.

Webasto Top 2000 STC Diesel Luftheizung mit App

Die Webasto Diesel-Luftheizung ist eine Heizung mit Frischlufteinlass, die eine bessere und schnellere Erwärmung sichert. Das Gerät nutzt Frischluft von außen oder aus einem gut belüfteten Raum und heizt diese schnell auf, was für guten Komfort und angenehme Wärme in Räumen mit niedrigen Temperaturen sorgt. Die Webasto Luftheizung ist geräuscharm, hat einen geringen Kraftstoffverbrauch und eine effiziente Wärmequelle, wodurch sie ideal für Boote, Autos, Fahrerhäuser, Transporter, Mobilkabinen, Wohnwagen und Wohnmobile ist.

Hero Camper Küchenzelt

Das Hero Camper Küchenzelt ist ein speziell entwickeltes Vorzelt, das dir beim Kochen Schutz bietet, wenn du in deinem Hero Camper auf Tour bist. Das Küchenzelt wird auf der Rückseite des Campers montiert und bietet viel Platz zum Kochen und Entspannen. Der untere Teil des Küchenzeltes ist abzippbar, Gestänge und Beschläge sind im Lieferumfang enthalten, so dass man die Möglichkeit hat, das Vorzelt am Boden zu befestigen.

Webasto Top 2000 STC Diesel Luftheizung mit Display

Die Webasto Diesel-Luftheizung ist eine Heizung mit Frischlufteinlass, die eine bessere und schnellere Erwärmung sichert. Das Gerät nutzt Frischluft von außen oder aus einem gut belüfteten Raum und heizt diese schnell auf, was für guten Komfort und angenehme Wärme in Räumen mit niedrigen Temperaturen sorgt. Die Webasto Luftheizung ist geräuscharm, hat einen geringen Kraftstoffverbrauch und eine effiziente Wärmequelle, wodurch sie ideal für Boote, Autos, Fahrerhäuser, Transporter, Mobilkabinen, Wohnwagen und Wohnmobile ist.

Hero Weekender Wassertank 30 l

30-Liter-Wassertank mit einem 0,5 m langen, elastischen Wasserschlauch, der ideal ist, wenn man längere Zeit unterwegs ist. Verwende diesen als Außendusche, zum Reinigen, als Spülvorrichtung und wann immer du Druckwasser benötigst. Sowohl der Wassertank als auch der Schlauch sind aus lebensmittelechtem Kunststoff gefertigt, sodass der Behälter auch für Trinkwasser verwendet werden kann.

Wechselrichterpaket 2000W LifePo*

Wechselrichterpaket 2000W LifePo enthält:

2 x M-Serie Lithium Akku 12V 100Ah mit MEH Anzeige – 2 Akkus und 1 MEH Anzeige
1 x Trident Batterieladegerät 12V 40A
1 x eRay Wechselrichter Konverter 2000W

Trigas Gas Alarm mit Extra Sensor

Der Gasalarm von Trigas reagiert auf Emissionen von Propan-/Butangas (LPG), Kohlendioxid (CO) und anderen Gasen mit narkotischer Wirkung. Der Alarm warnt vor austretenden Gasen, bevor sie Fahrgäste und Tiere im Wohnwagen oder Reisemobil betäuben. Das Gerät wird an einer senkrechten Wand im Wohnwagen etwa 20 bis 30 cm über dem Boden und kalibriert alle 40 Sek. Der Trigas Alarm ist nicht für Dauereinsatz bestimmt. Bitte das Gerät bei Bettzeit einschalten und wieder beim Aufstehen ausschalten. Extrasensor beinhaltet, um zusätzliche Sicherheit zu bieten.

Elektroheizung Heat 1500w 230V

Elektrischer Warmluftbläser Heat 1500W eignet sich perfekt für Wohnwagen, Wohnmobile, Garagen, Mannschaftswagen oder Segelboote als zusätzliche Wärmequelle. Die Elektroheizung ist einfach zu installieren und mit 3-Stufen-Heizelementen ausgestattet: 500W, 1000W und 1500W. Stelle die gewünschte Temperatur auf dem digitalen Display ein, und die Elektrischer Warmluftbläser Heat 1500W regelt die Temperatur selbst.

Fahrradträger Superb

Dieser Thule Superb-Fahrradträger ist perfekt für Montage an der Vorderseite des A-Rahmens geeignet. Der Fahrradträger ist sehr funktionell, indem der Träger komplett mit den Fahrrädern gekippt werden kann, um an den Gaskasten zu gelangen auf einem konventionellen Wohnwagen. Dieser Fahrradträger trägt bis zu 60 kg und ist daher ideal für Elektrofahrräder. Der Fahrradträger kann zwei Fahrräder tragen, kann aber mit dem Superb-Drittschienenset, das separat erhältlich ist, auf drei Fahrräder erweitert werden.

Fahrradträger Light

Dieser Fahrradträger passt perfekt auf einem Wohnwagen und wird am A-Rahmen montiert. Der Fahrradträger kann nicht gekippt werden und die Fahrräder müssen entfernt werden, um an den Gaskasten eines konventionellen Wohnwagens zu gelangen. Der Träger hat Schutzpolster, die verhindern, daß die Fahrräder unterwegs zerkratzt werden. Der Fahrradträger kann zwei Fahrräder tragen und ist nicht erweiterbar.

Kinderbett / flexibles Regal

Unterwegs Platz für die Kleinen in der Familie mit dem #Hero Kinderbett erschaffen. Dieses flexible Regal kann auch als Kinderbett (max. Belastung 60 Kg) oder zur Aufbewahrung genutzt werden. Dieses Regal/Bett bietet einen guten Komfort für das Kleinkind und ist minimalistisch gestaltet. Während der Fahrt muss der Verriegelungsmechanismus beider Seiten des Regals verriegelt sein, damit sich das Regal nicht unerwünscht öffnet. Ausgeklappt und im genutzten Zustand, lässt sich das Regal arretieren, damit es nicht während Gebrauch unerwünscht schließt.

Fenderboxset (L & R)

Die neuen Hero Aufbewahrungsboxen aus Aluminium sind das perfekte Zubehör für deinen Hero Camper. Sie bieten nicht nur auf smarte Weise zusätzlichen Stauraum – sie passen auch zu den Seitenabschirmungen, sind einfach zu montieren, abschließbar und robust. Es ist nicht möglich, die Aufbewahrungsboxen bei #HeroCamper montieren zu lassen, aber sie sind einfach selbst zu installieren (siehe Installationsanleitung unten).

Hero Skybox Galileo

Die Hero Skybox Galileo bietet ausreichend Platz für zwei Erwachsene, ein leicht zu schließendes Gasfedersystem, eine langlebige Glasfaserschale und eine robuste Konstruktion. Mit einer Hero Skybox hast du immer das ideale Basislager zum Angeln, Jagen, Wandern, Radfahren oder jede andere Art von Outdoor-Aktivität zur Hand. Das Dachzelt kann auch als zusätzliche Schlafgelegenheit genutzt werden, wenn du unterwegs bist, Familie und Freunde besuchst oder einfach nur gemütlich schlafen möchtest, wenn du beispielsweise auf Festivals unterwegs bist.

XXL Peak Black

Das Peak XXL 4-Personen-Dachzelt von Moby Mountain ist die ideale Lösung, wenn du mit dem Hero Camper unterwegs bist und zusätzliche Schlafplätze benötigst. Das geräumige Dachzelt bietet Platz für 4 Personen und besteht aus haltbaren und luftdurchlässigen Materialien, was es perfekt für Outdoor-Ausflüge im nordischen Klima macht. In unserem Blogbeitrag kannst du mehr über unsere Zusammenarbeit mit Moby Mountain erfahren.

Hero Abschirmung

Abschirmung für Privatraum zum Kleiderwechseln oder einem Bad im Freien. Die Abschirmung ist abnehmbar und faltbar und an der Seite des Hero Campers platziert. Bitte vormerken, daß die Abschirmung ohne Dach ist.

Basis Starter Paket (Kabeltrommel, CEE Stecker, Gieskanne, Trittstufe, Stecknuss, Aqua Kem)

Das Basispaket ist der Start in den Urlaub

Seiten/Fronten für Markise 3m

Thule Omnistor Rain Blocker Seiten und Fronten in Grau und Anthrazit, passend für Markise 3 m. Das Paket beinhaltet eine Seitenwand für jede Seite der Markise sowie zwei Frontseiten, um eine Markise mit vollständigem Schutz zu bieten. Clevere Verschlussbänder und der Aluminiumsparren vereinfachen die Befestigung der Seiten und Fronten an der Markise.

Das Paket beinhaltet: zwei Seiten und zwei Fronten.

Beschlag für Markise 300cm

Montageset und Beschläge zur Montage der Thule Omnistor 5200 Markise 300 cm an einem Hero Camper.

Spezifikationen

  • Schrauben, Muttern und Unterlegscheiben inklusive
  • Material: Aluminium
  • Farbe: Schwarz
  • Ohne Montage
  • Alle Produkte, die nicht von einem autorisierten HeroCamper-Händler montiert werden, werden auf eigene Verantwortung montiert.

Thule Omnistor Markise 300cm

Thule Omnistor 5200 in Anthrazit mit grauer Dachverkleidung ist die perfekte Markise für deinen Camper. Die Markise rollt bis 250 cm aus uns sorgt somit für Privatleben, sowie sie auch vor Sonne und Regen schützt. Das Schnappverschlusssystem erleichtert das Aufklappen und Einstellen beider Stützbeine. Mit dieser Markise wird Kratzer am Camper vermeidet, da die Stützbeine vertikal ausklappen. Das eingebaute Ablaufsystem leitet Wasser ab und erleichtert die Reinigung. Die Einheit ist dafür vorbereitet Seiten und Fronten einfach montieren zu können.

Seiten/Fronten für Markise 260 cm Thule Omnistar

Thule Omnistor Rain Blocker Seiten und Fronten in Grau und Anthrazit, passend für Markise 2,6 m. Das Paket beinhaltet eine Seitenwand für jede Seite der Markise sowie zwei Frontseiten, um eine Markise mit vollständigem Schutz zu bieten. Clevere Verschlussbänder und der Aluminiumsparren vereinfachen die Befestigung der Seiten und Fronten an der Markise.

Das Paket beinhaltet: zwei Seiten und zwei Fronten.

Beschlag für Thule Omnistar 260 cm Markise

Montagebau/Montagebeschläge für Markise 260 cm auf einem Hero Camper.

Spezifikationen

  • Bolzen, Schraubenmütter und Scheiben beinhaltet
  • Material: Rostfreier Stahl – AISI 316L
  • Ohne Montage

Thule Omnistor Markise 260 cm für Hero Camper Wohnwagen

Thule Omnistor 5200 in Anthrazit mit grauer Dachverkleidung ist die perfekte Markise für deinen Camper. Die Markise rollt bis 200 cm aus uns sorgt somit für Privatleben, sowie sie auch vor Sonne und Regen schützt. Das Schnappverschlusssystem erleichtert das Aufklappen und Einstellen beider Stützbeine. Mit dieser Markise wird Kratzer am Camper vermeidet, da die Stützbeine vertikal ausklappen. Das eingebaute Ablaufsystem leitet Wasser ab und erleichtert die Reinigung. Die Einheit ist dafür vorbereitet Seiten und Fronten einfach montieren zu können.

Vergleich der Hero Camper Robot Trolley

Typ:

RT-1500

RT-2500

RT-2500RS

RT-4500

Geeignet für Wohnwagen bis:

1.500 kg

2.500 kg

2.500 kg

4.500 kg

Geschwindigkeit unbeladen:

9 m/min

9 m/min

14 m/min

9 m/min

Geschwindigkeit beladen:

7 m/min

7 m/min

14 m/min

7 m/min

Bewältigt Steigungen bis zu:

10 %

10 %

10 %

10 %

Bewältigt Gefälle bis:

20 %

20 %

20 %

20 %

Akkuspannung:

14,4 V

14,8 V

14,8 V

14,4V

Nennleistung:

23 W

26 W

26 W

35 W

Akkuleistung:

5.000 mAh

10.000 mAh

11.000 mAh

11.000 mAh

Akkutyp:

Lithium

Lithium

Lithium

Lithium

Betriebsdauer des Akkus:

30 min/Ladung  

30 min/Ladung  

30 min/Ladung  

30 min/Ladung  

Akkuladegerät:

100-240 V, 1 A

100-240 V, 2 A

100-240 V, 2 A

100-240 V, 2 A

Max. Belastung:

300 kg

300 kg

300 kg

450 kg

Eigengewicht:

20 kg

35 kg

38 kg

38 kg

Anzahl Planetengetriebe

2

4

4

4

Abmessungen (LxBxH):

41x46x24,5 cm

55x48x26 cm 

55x48x26 cm

55x48x26 cm

Rangierhilfe, Truma Mover A (vollautomatisch), modellabhängig, in Verbindung mit Autarkpaket, 5 Jahre Garantie

Die Truma Mover smart punkten mit einem überzeugenden Preis-Leistungs-Verhältnis – bei bewährter Truma Qualität. Ganz ohne Muskelkraft erfolgt hingegen das Anschwenken beim Mover smart A (A wie automatisch) – einfach per Knopfdruck auf der intuitiven Fernbedienung.

Rangierhilfe, Truma Mover M (halbautomatisch), modellabhängig, in Verbindung mit Autarkpaket, 5 Jahre Garantie

Die Truma Mover smart punkten mit einem überzeugenden Preis-Leistungs-Verhältnis – bei bewährter Truma Qualität. Beim Mover smart M (M wie manuell) schwenken Sie die Antriebsrollen per Hand mit nur einer Hebelbewegung an die Reifen an.

LED Ambientebeleuchtung, (exterieur), Ausführung modellabhängig, Unterflur

individual

LED Ambientebeleuchtung (interieur), Ausführung modellabhängig,

individual

Aktuelle News

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